Seit dem 01.07.2016 besteht im Land Brandenburg die gesetzliche Raumelderpflicht. Diese gilt jedoch vorerst nur für Neu- und Umbauten.

Auch wenn die flächendeckende Pflicht für den Einbau von Rauchmeldern erst ab dem 01.01.2021 gilt, möchten wir an dieser Stelle an jeden einzelnen appellieren und auf die Vorteile eines Rachmelders hinweisen, denn

Rauchmelder können Leben retten!

Auf den nachfolgenden Links sind Informationen zusammengestellt, die zu beachten sind.

  1. Verhalten im Brandfall
  2. Installation der Rauchmelder
  3. Pflege von Rauchmeldern